Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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E.3.1 Erleichterungen bei der Einhaltung der Vorschriften („compliance relief“)
Zu Tz. 4.106 bis 4.107
365
Die Anwendung des Fremdvergleichsprinzips kann das Sammeln und Analysieren von Daten beinhalten, die schwierig zu beschaffen und/oder auszuwerten sind.
366
„Safe harbours“ könnten die Compliance signifikant vereinfachen. Dies kann z.B. eine größere Flexibilität speziell auf Gebieten, bei denen es keine Übereinstimmung oder vergleichbare Fremdvergleichspreise gibt, gewähren. Unter einem „safe harbour“ würden Steuerzahler im Voraus wissen, in welchen Bereich von Preisen und Gewinnraten die Gesellschaft fallen muss, um sich für einen „safe harbour“ zu qualifizieren. Dies bringt dem Steuerpflichtigen einen wesentlichen Vorteil, da die Suche nach Vergleichswerten erspart wird, und somit Zeit und Ressourcen, die sonst für die Bestimmung von Fremdvergleichspreisen erforderlich ist, entfällt.