Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.3 Simultanbetriebsprüfungen und Verrechnungspreise
Zu Tz. 4.85
333
Die Durchführung einer Simultanbetriebsprüfung ist organisatorisch aufwendig und bedarf einer sorgfältigen Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden der beteiligten Staaten. Tz. 4.85 schlägt einen möglichst frühzeitigen Austausch der Prüfungspläne vor, um festzustellen, in welchen Fällen sich die Prüfungszeiträume decken und um künftige Prüfungspläne aufeinander abzustimmen. Die eine Simultanbetriebsprüfung rechtfertigenden Umstände sollen dem ersuchten Staat ausführlich dargelegt werden, um die Akzeptanz des jeweils anderen beteiligten Staates für eine Simultanbetriebsprüfung zu erhöhen.
Zu Tz. 4.86
334
Die Auswahl eines Falles für eine Simultanbetriebsprüfung erfolgt im ersten Schritt rein aus nationaler Sicht, die entsprechenden Regelungen finden sich in Tz. 3.5 des Merkblatts zu Joint Audits:
Das für die Außenprüfung zuständige Finanzamt bestimmt, welche Prüfungsfälle es aus welchen Gründen für eine koordinierte Außenprüfung vorschlägt.
Das zentrale Verbindungsbüro unterrichtet die betroffenen EU-Mitgliedstaaten über diese Vorschläge, begründet die Auswahl und gibt den Zeitraum an, in welchem die koord...