Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.3.3 Auswahl des untersuchten Unternehmens
Zu Tz. 3.18
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Gemäß Tz. 3.18 muss bei den „einseitigen“ Verrechnungspreismethoden (Kostenaufschlagsmethode, Wiederverkaufspreismethode oder geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode) der Funktionsanalyse folgend das Unternehmen ausgesucht werden, für das die Renditekennziffer geprüft werden soll. Im Normalfall ist dies das hinsichtlich der betroffenen Transaktion funktionsärmere Unternehmen.
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Während dieser Ansatz für die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode nachvollziehbar ist (vgl. OECD-Kap. II, Tz. 2.59 Anm. 287-289), ist dieser Ansatz bei den beiden geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden nur bedingt konsisS. 23tent. Bei der Anwendung der Wiederverkaufspreismethode und der Kostenaufschlagsmethode sollte stärker als bei der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode die funktionale Vergleichbarkeit der Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen mit eventuellen Fremdgeschäftsfällen im Vordergrund stehen. Hierbei kann durchaus ein innerhalb der Wertschöpfungskette funktionsintensiveres Unternehmen (bezogen auf die zu untersuchende Transaktion) dasjenige sein, das für die Verprobung mittels Renditekennziffern he...