Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.2 Breit angelegte Analyse der Umstände des Steuerpflichtigen
Zu Tz. 3.7
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Laut OECD sollte nach Auswahl der zu betrachtenden Jahre am Beginn einer Fremdüblichkeitsanalyse (vgl. Schritt 2 in OECD-Kap. III, Tz. 3.4 Anm. 10) zunächst eine genaue Analyse des wirtschaftlichen Umfelds des Steuerpflichtigen stehen. Die OECD nennt hier die Branche, die Wettbewerbssituation, wirtschaftliche und regulatorische Faktoren und weitere den Steuerpflichtigen betreffende Faktoren. Die Analyse soll jedoch noch nicht auf Geschäftsvorfallebene stattfinden bzw. damit im Zusammenhang stehen. Laut OECD soll diese Analyse letztlich dazu dienen, die wirtschaftlichen Umstände der Geschäftsvorfälle des Steuerpflichtigen genauer zu verstehen, d.h. z.B., dass auch ansonsten identische Transaktionen von Unternehmen in unterschiedlichen Märkten, Konjunkturzyklen und Regionen unterschiedlich bepreist werden können (vgl. OECD-Kap. I, Tz. 1.110-1.113 Anm. 125-137). Tz. 3.7 hat ihr Äquivalent in § 1 Abs. 1 Satz 1 f. und § 4 Abs. 1 Nr. 3a GAufzV, in der von der OECD Aspekte des wirtschaftlichen Umfelds als Bestandteil einer Verrechnungspreisdokumentation genannt werden.
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Die Analyse soll dazu dienen, d...