Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A. Durchführung einer Vergleichbarkeitsanalyse
Zu Tz. 3.1
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Die OECD-Leitlinien verweisen in Tz. 3.1 auf die allgemeinen Hinweise zur Vergleichbarkeit in Kapitel I, Abschnitt D der Leitlinien. Die OECD-Leitlinien heben hervor, dass die Vergleichbarkeitsanalyse aus zwei Elementen bestehen sollte: zum einen der Analyse des Geschäftsvorfalles zwischen den verbundenen Unternehmen, zum anderen die der vergleichbaren Fremdgeschäftsvorfälle. Die OECD-Leitlinien heben hierbei hervor, dass die Suche nach Vergleichswerten nur einem Teil der Vergleichbarkeitsanalyse entspricht. Gemeint ist hiermit, dass das Ergebnis der Analyse der konzerninternen Transaktionen wesentliche Erkenntnisse für die notwendigen Vergleichbarkeitsmerkmale liefert, welche die Fremdgeschäftsvorfälle aufweisen sollten. Die relevanten fünf Vergleichbarkeitsmerkmale (Vertragsbedingungen, Funktionen inklusive Risiken und eingesetzte Wirtschaftsgüter, Eigenschaften der übertragenen Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen, wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten, verfolgte Geschäftsstrategien der Beteiligten) und ihre Anwendung auf Geschäftsvorfälle zwischen den verbundenen Unternehmen - d.h. das erste der o....