Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.3 Anwendungshinweise
C.3.1 Allgemeines
Zu Tz. 2.121
499
Tz. 2.121 ist in jeder Hinsicht eine Wiederholung von bereits an anderer Stelle der Leitlinien dargelegten Grundsätze und Hinweise. Sie verweist dabei insbesondere auf die folgenden Stichworte: keine erschöpfende Aufzählung der Anwendungsmöglichkeiten der Gewinnaufteilungsmethode, Abhängigkeit der Anwendung von den Umständen des Einzelfalls, Gewinnaufteilung wie zwischen fremden Dritten (vgl. Tz. 2.62, 2.66, 2.74, 2.76, 2.114).
Zu Tz. 2.122
500
Die Leitlinien formulieren allgemeine Hinweise für die Bestimmung des aufzuteilenden Gesamtgewinns und der Aufteilungsfaktoren, die sich entsprechend den in OECD-Kap. II, Anm. 499 erwähnten Grundsätzen am Fremdvergleich und wirtschaftlich vernünftigen Gesichtspunkten orientieren sollen und auf die in den folgenden Anwendungshinweisen jeweils Bezug genommen wird. Die Vorgehensweise soll konsistent mit dem Funktions- und Risikoprofil der beteiligten Parteien, mit dem was unverbundene Dritte vereinbart hätten, mit der grundlegenden Gewinnaufteilungsmethode (Beitragsanalyse versus Residualgewinnanalyse) und verlässlich messbar sein.
501
Im Grunde enthält Tz. 2.122 keine sehr spezi...