Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.6.2 Andere lokale Marktgegebenheiten
Zu Tz. 1.164 alt 1.144
429
Tz. 1.164 alt 1.144 der OECD-Leitlinien behandelt weitere lokale Marktvorteile und wie diese im Rahmen der Verrechnungspreisbildung zu berücksichtigen sind. Die Schwellenstaaten fordern neben der Beteiligung an Standortkostenvorteilen auch eine Beteiligung an ggf. erhöhten Gewinnen, die in ihren Märkten erwirtschaftet werden und durch andere Faktoren bedingt sind. Tz. 1.164 alt 1.144 der OECD-Leitlinien nennt diverse Marktcharakteristika, die im Rahmen des Fremdvergleichs berücksichtigt werden sollen:
die Kaufkraft von Konsumenten;
Produktpräferenzen der Konsumenten;
expandierende und schrumpfende Märkte;
S. 138Wettbewerbsintensität auf Märkten;
die Infrastruktur eines Landes;
Verfügbarkeit von ausgebildeten Arbeitern;
Nähe zu margenstarken Märkten.
Die OECD sieht in lokalen Marktvorteilen kein eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut. Allerdings sollen die Unterschiede in lokalen Marktgegebenheiten im Rahmen einer Vergleichbarkeitsanalyse Berücksichtigung finden. Gegebenenfalls sind Anpassungsrechnungen vorzunehmen.
Zu Tz. 1.165 alt 1.145
430
Tz. 1.165 alt 1.145 der OECD-Leitlinien ist eine inhaltliche Wiederholung d...