Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.5 Verwendung von Zollwerten
Zu Tz. 1.157-1.158 alt 1.137-1.138
367
Unter Zollwert ist der Wert zu verstehen, der einer Ware für die Verzollung zugrunde gelegt wird. Diesem Zollwert kommt bei der Verzollung erhebliche Bedeutung zu, weil die Zollsätze des Zolltarifs überwiegend als Wertzollsätze ausgestaltet sind. Ein Wertzollsatz legt fest, wie viel Prozent Zoll von der Bezugsgröße Zollwert zu erheben sind (z.B. 5 % oder 10 %). Über 95 % aller Wareneinfuhren werden nach solchen Wertzollsätzen verzollt. Für die Ermittlung des Zollwerts stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die hauptsächlich angewendete Methode stellt die sogenannte Transaktionswertmethode dar, die den Zollwert als Transaktionswert (transaction value) bestimmt.
368
Regeln für die moderne Wertverzollung wurden erstmals mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement of Tarifs and Trade - GATT) vom aufgestellt, das auch Grundlage des Zollrechts der Europäischen Union ist. Dieses war bisher im Zollkodex der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom geregelt. Heute bildet der Unionszollkodex