Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.1.5 Geschäftsstrategien
Zu Tz. 1.134 alt 1.114
275
In Tz. 1.134 alt 1.114 OECD-Leitlinien führt die OECD aus, dass Geschäftsstrategien bei Vergleichsbarkeitsanalysen grundsätzlich eine Rolle spielen können und erkennt diese ausdrücklich steuerlich an (vgl. Tz. 1.151 alt 1.131 OECD-Leitlinien). Geschäftsstrategien können sich auf viele Felder erstrecken. In Tz. 1.134 alt 1.114 werden beispielhaft einige Strategiefelder aufgezählt (s. auch Tz. 3.10 OECD-Leitlinien). Bestehen bei den unabhängigen Unternehmen abweichende Geschäftsstrategien, müssen diese bei der Vergleichbarkeitsanalyse unter Umständen berücksichtigt werden. Allerdings hängt die Bedeutung von Strategieunterschieden von dem betreffenden Geschäftsvorfall und der angewendeten Verrechnungspreismethode ab (vgl. Tz. 1.47 OECD-Leitlinien). Notfalls ist eine Anpassungsrechnung vorzunehmen, sofern dies bei derartigen Unterschieden sinnvoll möglich ist.
276
In der Praxis werden Strategieunterschiede häufig nicht im Detail untersucht, da dies praktisch oft nicht möglich ist, insbesondere bei Anwendung der TNMM, denn Informationen über die von den potenziellen Vergleichsunternehmen verfolgten Geschäftsstrategien lasse...