Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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h) Liquidationsbesteuerung
556
Umschreibung der Liquidation. Als Liquidation gilt grundsätzlich jede Auflösung einer Gesellschaft, die zivilrechtlich als solche anzusehen ist.
557
Gewinnsteuer auf Liquidationsgewinn. Auf Bundesebene und auch bei den Kantonen werden Liquidationsgewinne in den steuerbaren Reingewinn einbezogen. Sie unterliegen, wie dieser, der Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften (Art. 54 Abs. 2 DBG bzw. Art. 24 Abs. 1 Buchst. b StHG).
558-565
Einstweilen frei.