Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

9.1 Allgemeines

Dem Schuldner der steuerbaren Leistung obliegen im Quellensteuerverfahren verschiedene Pflichten (vgl. Art. 88 und 100 DBG). Er erhält für seine Mitwirkung eine Bezugsprovision, welche von den Kantonen nach Vorgabe des Bundesrechts festgelegt wird (vgl. Art. 88 Abs. 4 bzw. Art. 100 Abs. 3 DBG i.V.m. Art. 6 QStV).

Der Schuldner der steuerbaren Leistung haftet in vollem Umfang für die Entrichtung der Quellensteuer. Die Haftung des Schuldners der steuerbaren Leistung ist verschuldensunabhängig und schliesst auch Fehler bzw. Fehlinformationen der steuerpflichtigen Person sowie von Dritten mit ein (vgl. Art. 88 Abs. 3 bzw. Art. 100 Abs. 2 DBG). Es obliegt deshalb dem Schuldner der steuerbaren Leistung, die persönliche Situation der steuerpflichtigen Person abzuklären, die erhaltenen Informationen zu überprüfen und festzulegen, ob für diese Person eine Quellenbesteuerung durchzuführen ist. Unterlässt es der Schuldner der steuerbaren Leistung, den Quellensteuerabzug korrekt vorzunehmen, indem er sich auf unkorrekte AngaS. 505ben der steuerpflichtigen Person stützt, kann der Schuldner der steuerbaren Leistung zu einer Nachzahlung der geschuldeten Quellensteuer verpflichtet werden. Dies selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen der quellensteuerpfli...

Daten werden geladen...