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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Schulden

a) Begriff der Schulden

„Schulden, ...“

8

Das Abkommen enthält keine Begriffsbestimmung für den Ausdruck „Schulden“. Nach der Auslegungsregel des Erb. Art. 3 Abs. 2 bestimmt sich dieser Begriff daher nach der Bedeutung im innerstaatlichen Recht des jeweiligen Vertragsstaates, „sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert“. Diese Einschränkung, wirkt sich bei Erb. Art. 9 insbesondere dann aus, wenn im innerstaatlichen Recht der Schuldenabzug nur deswegen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, weil grenzüberschreitende Verhältnisse vorliegen. Hier erfordert „der Zusammenhang“, dass S. 10den Aufteilungsregeln des Erb. Art. 9 strikt gefolgt und ggf. ein sonst ausgeschlossener Schuldenabzug zulässig ist (vgl. oben Rz. 6).

b) Schuldenabzug nach deutschem Recht

aa) Grundsätzliche Regelung

9

Die zentrale Regelung über den nach deutschem Erbschaftsteuerrecht zulässigen Schuldenabzug ist § 10 Abs. 3-9 ErbStG. Die Vorschriften lauten:

„(3) Die infolge des Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten als nicht erloschen.

(4) Die Anwartscha...

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