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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5. Forderungen jeder Art (Var. 2)

„... und aus Forderungen jeder Art ...“

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Einnahmen aus Forderungen jeder Art. Art. 11 Abs. 2 unterstellt in der Var. 2 - nach seinem Wortlaut sehr weitgehend - Einnahmen aus „Forderungen jeder Art“ dem Zinsbegriff. Der (weite) Begriff der Forderung ist nicht allein aus sich heraus auszulegen, sondern findet eine sinnstiftende Bedeutung erst unter Berücksichtigung der Binnensystematik des Abs. 2, der weiteren Zusammenhänge des Abkommens (insb. in Abgrenzung gegenüber den anderen Verteilungsartikeln) sowie der Ausführungen in OECD-MA und OECD-MK (s.a. Rz. 42.1). Eine erste Aufklärung verschafft ein Blick in Art. 11 Abs. 3 OECD-MA 1963/2017, der von „debt-claims of every kind“ spricht. Eine weitere Eingrenzung ergibt sich aus der Binnensystematik der Zinsdefinition in Abs. 2: Zum einen aus der ausdrücklichen Nennung der darlehensartigen „öffentlichen Anleihen und Schuldverschreibungen einschließlich Wandelanleihen“ und zum anderen aus der Formulierung „... Einnahmen, die nach dem Steuerrecht des Staates, aus dem sie stammen, den Einnahmen aus Darlehen gleichgestellt sind“. Die Vertragsstaaten hatten offensichtlich Einnahmen aus Darlehen od...

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