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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Liegenschaftsteuer

1035

Kantonale oder kommunale Steuer. Bei der Liegenschaftsteuer handelt es sich um eine kantonale oder kommunale Steuer. Die Liegenschaftsteuer wird auch als S. 120Grund- oder Grundstückssteuer bezeichnet. Sie wird neben der Vermögens- bzw. Kapitalsteuer erhoben. Abweichend von der Vermögenssteuer wird die Liegenschaftsteuer auf den Bruttowert der Grundstücke ohne Abzug von Schulden erhoben. Die Liegenschaftsteuer in ihrer Grundform wird in der Mehrheit der Kantone erhoben. Einzelne Kantone erheben die Liegenschaftsteuer nur bei gewissen juristischen Personen. In den übrigen Kantonen werden sog. Minimalsteuern auf Grundbesitz erhoben.

1036

Steuersatz. Der Steuersatz der eigentlichen Liegenschaftssteuer wird regelmäßig in Promillen des Steuerwerts der Liegenschaft - zwischen 0,2 und 3,0 Promille - bemessen.

1037-1039

Einstweilen frei.

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