Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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2 Zuständigkeit
Allgemein ist die ESTV für den Vollzug der internationalen Amtshilfe in Steuersachen zuständig. Damit sich auch andere Schweizer Behörden auf Artikel 17 Absatz 3 MAC bzw. gleichlautende DBA-Bestimmungen stützen und selber direkte Postzustellungen in einen Partnerstaat vornehmen können, hat der Schweizer Gesetzgeber nachträglich eine gesetzliche Delegationsnorm geschaffen. Schweizerische Gerichte und die nach kantonalem oder kommunalem Recht zuständigen Steuerbehörden sind seither berechtigt, Schriftstücke direkt auf dem Postweg an Personen in einem ausländischen Staat zuzustellen, wenn das anwendbare Abkommen dies zulässt.