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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2 Zuständigkeit

Allgemein ist die ESTV für den Vollzug der internationalen Amtshilfe in Steuersachen zuständig. Damit sich auch andere Schweizer Behörden auf Artikel 17 Absatz 3 MAC bzw. gleichlautende DBA-Bestimmungen stützen und selber direkte Postzustellungen in einen Partnerstaat vornehmen können, hat der Schweizer Gesetzgeber nachträglich eine gesetzliche Delegationsnorm geschaffen. Schweizerische Gerichte und die nach kantonalem oder kommunalem Recht zuständigen Steuerbehörden sind seither berechtigt, Schriftstücke direkt auf dem Postweg an Personen in einem ausländischen Staat zuzustellen, wenn das anwendbare Abkommen dies zulässt.

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