Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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a) Grundkonzeption
206
Steuerpflichtiges Gesamteinkommen. Das steuerpflichtige Gesamteinkommen versteht sich nach der von der schweizerischen Rechtsprechung entwickelten Diktion als Summe der wirtschaftlichen Güter, die dem Steuerpflichtigen innerhalb des Erfassungszeitraums zufließen und von ihm ohne Schmälerung seines Vermögens für den Unterhalt oder andere Zwecke verwendet werden können.
207
Gesamtreineinkommenssteuer. Es gilt danach der Grundsatz der Gesamtreineinkommenssteuer. Dieser Grundsatz ist allerdings sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den kantonalen Steuern vielfach durchbrochen (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuer usw.). Da nur das Reineinkommen erfasst wird, sind von den Einnahmen die Aufwendungen (sog. Gewinnungskosten) abzuziehen.
208-210
Einstweilen frei.