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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Berechnung der 183 Tage

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Aufenthalt von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr. Unter Aufenthalt ist die persönliche Anwesenheit des Steuerpflichtigen zu verstehen. Ein Aufenthalt im Tätigkeitsstaat von mehr als 183 Tagen setzt keine zusammenhängende Einsatzzeit voraus. Hält sich der Steuerpflichtige über mehrere kurze Zeiträume eines Kalenderjahres im Tätigkeitsstaat auf, so sind sie zusammenzurechnen.

Eine Einschränkung des Inhalts, dass die Anwesenheit mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängen oder ihr dienen müsse, ist der Vorschrift nicht zu entnehmen. Daher sind auch im Tätigkeitsstaat verbrachte Tage der Untätigkeit — wie z.B. Urlaubs- und Krankheitstage — grundsätzlich in die Berechnung des 183-Tage-Zeitraums einzubeziehen (s. Rz. 52).

Nach Art. 15 Rz. 5 OECD-MK 1992 ist für die Zählung auf die „Tage physischer Anwesenheit“ abzustellen. Der maßgebliche Unterschied zu der früheren — an § 9 AO orientierten — Auslegung besteht darin, dass einerseits Tage bloßer Teilanwesenheit in jedem Fall mitgezählt werden, andererseits jedoch volle Tage vorübergehender Abwesenheit außer Betracht bleiben (s.u. in dieser Rz.). Bereits im Jahre 1994 hat die Finanzverwaltung die ne...

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