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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Gewinnabgrenzung zwischen Auslandsbetriebsstätte und schweizerischem Unternehmensstammhaus

865

Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung. Aus der Systematik von Art. 52 Abs. 1 DBG ergibt sich, dass juristische Personen mit persönlicher Zugehörigkeit im Grundsatz für ihr gesamtes Welteinkommen steuerpflichtig sind (erster Teilsatz der Bestimmung). Die Ausklammerung der Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland gemäß dem zweiten Teilsatz von Art. 52 Abs. 1 DBG stellt eine Ausnahme von diesem Welteinkommens-, Universalitäts- bzw. Totalitätsprinzip dar. Deshalb muss zwischen Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung unterschieden werden: In einem ersten Schritt ist das gesamte Welteinkommen, also der im In- und Ausland erzielte Gewinn der juristischen Person, zu ermitteln. Dieser Gewinn unterliegt im Grundsatz der Steuerpflicht. In einem zweiten Schritt, im Rahmen der Gewinnabgrenzung, sind von diesem Gesamtgewinn die auf die Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland entfallenden Gewinne auszuscheiden. Erst bei diesem zweiten Schritt kommen die Steuerausscheidungsmethoden zum Tragen.

Im interkantonalen Verhältnis bzw. bei interkantonalen Unternehmen ist nach bundesgerichtli...

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