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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

b) Projektierung auf Kantonsebene

905

Subjektive Steuerpflicht nur in einem Kanton. Die kantonalen Steuerordnungen folgen im Wesentlichen den Abgrenzungen bei der direkten Bundessteuer. Dabei ist jedoch die Steuerpflichteingrenzung auf das Gebiet des jeweiligen Kantons zu beziehen. So ist etwa eine Person aus der Sicht des Kantons, in dem sie unbeschränkt steuerpflichtig ist, in allen anderen Kantonen, in denen sie Grundvermögen hat, für die dortige Besteuerung beschränkt steuerpflichtig.

906

Umfang der beschränkten Steuerpflicht. Zum Umfang der beschränkten Steuerpflicht auf Kantonsebene ist zu beachten, dass sie in mehreren Kantonen in einer Art Generalergänzung über die im DBG festgelegten Fälle hinaus ganz allgemein bejaht wird, wenn wirtschaftliche Zugehörigkeit zum Kanton besteht und nach schweizerischem Bundesrecht oder nach den anwendbaren DBA die Besteuerung S. 109nicht versperrt ist. Andererseits lassen einige Kantone selbst bei Erwerbstätigkeit in ihrem Gebiet keine Steuerpflicht eintreten.

907-909

Einstweilen frei.

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