Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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aa) Stellung im schweizerischen Steuersystem
234.1
Heutige Regelung und Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Das Personal, das in der Schweiz für eine Schweizer Gesellschaft einer ständigen Beschäftigung nachgeht, hat regelmäßig eine Jahresaufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren S. 38kann grundsätzlich eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erlangt werden. Seit Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU steht der Schweizer Arbeitsmarkt ohne Einschränkungen den Staatsangehörigen der EU offen. Die EU-Bürger können sich daher in der Schweiz niederlassen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Personen erhalten zunächst den Ausweis B und anschließend eine zeitlich unbeschränkte Niederlassungsbewilligung. Jahresaufenthalter mit einem Ausweis B haben auf ihr Gehalt eine Quellensteuer zu entrichten. Wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen jedoch mehr als Fr. 120.000 beträgt, werden sie wie Schweizer Staatsbürger oder ausländische Staatsbürger mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) auf der Grundlage einer Steuererklärung besteuert (sog. nachträgliche orde...