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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

III. Allgemeiner Inhalt

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Diskriminierungsverbote. Erb. Art. 11 enthält drei Diskriminierungsverbote mit je eigenem Anwendungsbereich. Verboten ist jedem Vertragsstaat die steuerliche Benachteiligung von

  • Staatsangehörigen des anderen Staats gegenüber den eigenen Staatsangehörigen (Abs. 1),

  • auf seinem Territorium belegenen Betriebstätten eines Unternehmens des anderen Staats gegenüber den eigenen Unternehmen (Abs. 2),

  • seinen Unternehmen, die unter der Kontrolle von im anderen Vertragsstaat ansässigen Personen stehen oder deren Kapital ganz oder teilweise solchen Personen gehört, gegenüber den anderen Unternehmen (Abs. 3).

Die drei Verbote unterscheiden sich voneinander, und zwar sowohl hinsichtlich des Schutzumfangs (vgl. Rz. 10) als auch mit Blick auf das Sachverhaltsmerkmal, an welS. 8ches der Vertragsstaat eine nachteilige Besteuerung nicht knüpfen darf („Verbotsmerkmal“, Rz. 9). Sie weisen allerdings auch Gemeinsamkeiten auf (vgl. Rz. 11- 13). Im Verhältnis der drei Verbote zueinander besteht Kumulativität: Keine Verbotsnorm kann, etwa aus Gründen der Spezialität, Vorrang vor der anderen beanspruchen, wenn mehr als eine von ihnen auf einen Sachverhalt anwendbar sein sollte.

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Unterschiedli...

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