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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vergleich mit OECD-MA 1966

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Formale und materielle Abweichungen. Erb. Art. 11 entspricht wortgleich Art. 11 OECD-MA 1966 mit dem Unterschied, dass dessen Abs. 2 und 3 in Erb. Art. 11 fehlen. Das Fehlen von Abs. 2 des Art. 11 OECD-MA 1966 wirkt sich praktisch nicht aus, weil die darin enthaltene Definition des Begriffs „Staatsangehöriger“ an anderer Stelle des Abkommens (Erb. Art. 3 Abs. 1 Buchst. d) seinen Platz gefunden hat. Dadurch, dass Art. 11 Abs. 3 OECD-MA 1966 nicht übernommen wurde, sind Staatenlose aus dem Schutzbereich des Diskriminierungsverbots ausgeschlossen. Dies verwundert vor dem Hintergrund, dass Art. 29 Abs. 1 der UN-Konvention vom über den Status staatenloser Personen, zu deren Unterzeichnern sowohl Deutschland als auch die Schweiz gehörten, und die zur Zeit des Abschlusses des Erb. DBA auch bereits in Kraft war, die steuerrechtliche Diskriminierung von Staatenlosen gegenüber Staatsangehörigen verbietet.

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