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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Besteuerungsrecht des Geschäftsleitungsstaats

a) Überblick

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Allgemeine Grundsätze. Sofern einem Vertragsstaat nach den allgemeinen Grundsätzen das Besteuerungsrecht zugewiesen ist, ist das des anderen ausgeschlossen (s. dazu Art. 1 Rz. 36 ff.). Art. 8 rechnet nach seinem Wortlaut zu den vollständigen Verteilungsnormen mit der Folge, dass Art. 23A OECD-MA, an dessen Stelle hier Art. 24 tritt, keine Anwendung findet. Nach Auffassung des BFH kommt der Regelung des Progressionsvorbehaltes in dem Methodenartikel der DBA nur deklaratorische Bedeutung zu. Danach darf ein Vertragsstaat Einkünfte, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in diesem Staat auszunehmen sind, jeweils unter Anwendung eines Progressionsvorbehaltes besteuern, sofern nur das eigene innerstaatliche Recht dies zulässt und das DBA dies nicht verbietet. Damit werden entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut auch Einkünfte vom Progressionsvorbehalt des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 erfasst, die nach anderen als den in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 aufgeführten Bestimmungen in Deutschland freigestellt sind; insoweit handelt es sich um ein Treaty Override (vgl. Art. 24 Rz. 38, 143). I...

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