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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5. Subsidiaritätsklausel

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Subsidiäre Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers. Die Subsidiaritätsklausel hängt mit dem Zweck der Vorschrift des Absatzes 3 zusammen. Besteuert der Vertragsstaat, dessen Besteuerungsgrundlagen durch die gezahlten Arbeitsentgelte gemindert werden, diese Arbeitsentgelte nicht, kann sie der andere Staat der Besteuerung unterwerfen. Mit dem „anderen Staat“ ist der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers gemeint. Zur Frage, was unter Nichtbesteuerung im Geschäftsleitungsstaat zu verstehen ist, s. Rz. 119.

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Bedeutung. Die Subsidiaritätsklausel in Art. 15 Abs. 3 Satz 2 hat insoweit besondere Bedeutung, als nach deutschem wie nach schweizerischem Steuerrecht die Tätigkeit auf einem in Deutschland bzw. der Schweiz registrierten Schiff nicht unbedingt zu einer Steuerpflicht im jeweiligen Staat führt. Nach dem Steuerrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kantone gehört ein unter Schweizer Flagge fahrendes Schiff nicht zum schweizerischen Staatsgebiet, was dazu führte, dass ein Seemann, der auf einem solchen Schiff fuhr, bis zur Einführung des Art. 5 Abs. 1 Buchst. f DBG (s. Rz. 88) nur dann zur schweizerischen Einkommensteuer herangezogen werden kon...

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