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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

III. Verbot der Diskriminierung von Unternehmen aufgrund ausländischen Kapitalbesitzes oder ausländischer Kontrolle (Abs. 3)

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Allgemeines. Erb. Art. 11 Abs. 3 ergänzt die Abs. 1 und 2. Schützen diese den Steuerpflichtigen gegen Diskriminierung aufgrund staatsrechtlicher und steuerrechtlicher Zugehörigkeit zum anderen Vertragsstaat, verbietet Erb. Art. 11 Abs. 3 eine Schlechterstellung bestimmter ansässiger Unternehmen aufgrund der Ansässigkeit (= steuerlichen Zugehörigkeit) des Inhabers des Kapitals oder der Kontrolle. Wie Erb. Art. 11 Abs. 2 schützt auch Abs. 3 den Inhaber des Unternehmens, nicht das Unternehmen selbst (vgl. auch Rz. 33). Denn nur der Inhaber ist als Rechtssubjekt, wie in Erb. Art. 11 Abs. 3 vorausgesetzt (vgl. Rz. 50), einer Besteuerung oder damit zusammenhängenden Verpflichtung unterworfen. Nicht von Erb. Art. 11 Abs. 3 geschützt ist der Inhaber des Kapitals oder der Kontrolle.

S. 26

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Praktische Bedeutung. Die praktische Bedeutung der Vorschrift für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist sehr gering. Das liegt zum einen daran, dass in aller Regel natürliche Personen der Erbschaftsteuer (und damit in Zusammenhang stehende Pflichten) unterworfen sind, die alle...

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