Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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f) Ausnahmen von der Normalbesteuerung
180
Pauschalsteuer. Sowohl auf der Besteuerungsebene des Bundes als auch derjenigen der Kantone kann bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die nicht Schweizer Bürger und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, die Einkommenssteuer und Vermögenssteuer durch eine Pauschalsteuer („Besteuerung nach dem Aufwand“), die sich grundsätzlich nach dem Lebensaufwand bemisst, abgegolten werden. Siehe hierzu im Einzelnen Rz. 346 ff.
181-184
Einstweilen frei.