Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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6. Anrechnung gezahlter Steuern im Wohnsitzstaat
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Steueranrechnung im Wohnsitzstaat. Die nach (teilweiser) Erstattung oder (teilweiser) Freistellung verbleibende ausländische Quellensteuer kann im Wohnsitzstaat maximal in Höhe des abkommensrechtlichen Quellensteuersatzes auf die Ertragsteuer angerechnet werden.
... so wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzugs durch dieses Abkommen nicht berührt.
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„Quellensteuervorbehalt“. Die Vorschrift kodifiziert, was in der internationalen Rechtspraxis auch ohne entsprechende Normierung anerkannt ist: Die Vertragsstaaten dürfen die Quellensteuer zunächst nach jeweils nationalem Recht in voller Höhe einbehalten (vgl. Anm. 7). Das Abkommen setzt insoweit keine Schranken. Andererseits zwingt es die Staaten nicht zum Abzug der vollen, innerstaatlich festgelegten Quellensteuer. Die Abkommensbelastung könnte auch hergestellt werden, indem der Steuerabzug ganz S. 16oder teilweise unterbleibt. Diese Freistellung bereits an der Quelle hat auch in Deutschland und in der Schweiz in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Zu den Möglichkeiten und den Verfahren zur Entlastung an der Quelle (vgl. Anm. 67 ff.).