Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Schweiz (Abs. 2)

200

Regelungsinhalt. Art. 24 Abs. 2 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei in der Schweiz ansässigen Personen.

Bei einer Person, ...

201

Der Begriff der Person ist in Art. 3 Abs. 1 Buchst. d geregelt (s. im Einzelnen Kommentierung zu Art. 3 Rz. 51-60).

..., die in der Schweiz ansässig ist, ...

202

Der Ausdruck „Schweiz“ bedeutet die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihr Staatsgebiet (s. im Einzelnen Kommentierung zu Art. 3 Rz. 41-45).

203

Ansässigkeit einer Person. Die Ansässigkeit einer Person ist in Art. 4 geregelt.

..., wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: ...

204

Vermeidung der Doppelbesteuerung. Hierzu kann auf die Ausführungen unter IV. (Rz. 54) verwiesen werden.

1. Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen ...

205

Der Begriff der Einkünfte ist im DBA nicht definiert. Er umfasst nach schweizerischem Recht sowohl positive als auch negative Einkünfte. Das bedeutet, dass nicht nur Gewinne, sondern auch allfällige Verluste bei den unter die Freistellungsmethode fallenden Einkunftsarten nicht in die Bemessungsgrundlage der schweizerischen Steuer einbezogen werden können.

206

Verlu...

Daten werden geladen...