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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

a) Berechnung für natürliche Personen

Der Berechnung des Maximalbetrages werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die bei der Berechnung der für das Fälligkeitsjahr geschuldeten Einkommenssteuern angewendet werden. Dabei wird der Maximalbetrag für die Steuern des Bundes einerseits sowie der Kantone und Gemeinden andererseits gesondert berechnet. Er darf jedoch nicht höher sein als die Summe der schweizerischen Einkommensteuern im Fälligkeitsjahr. Zuschläge für Kirchensteuern werden nicht berücksichtigt. Die Kantone können für die Berechnung des Maximalbetrages eigene Tarife vorsehen.

Die im gleichen Jahr angefallenen Schuldzinsen, die anderen Aufwendungen und die steuerwirksamen Abzüge, die mit der Erzielung der Erträge direkt oder indirekt zusammenhängen, sind anteilsmässig von den deklarierten Bruttoerträgen in Abzug zu bringen (siehe nachfolgende Erläuterungen in Bst. c).

Bei Erträgen im Geschäftsvermögen wird der Maximalbetrag berechnet wie für juristische Personen, jedoch ohne Berücksichtigung der Kirchensteuern.

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