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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Neufassung durch Änderungsprotokoll v.

[i.d.F. Änderungsprotokoll v. :]

1Ungeachtet von Absatz 2 nimmt der Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, die bezahlten Dividenden von der Besteuerung aus, wenn die nutzungsberechtigte Person eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist und unmittelbar über mindestens 10 Prozent des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft während einer Dauer von 365 Tagen, die den Tag der Zahlung der Dividende umfasst, hält (für Zwecke der Berechnung dieser Dauer werden Besitzänderungen nicht berücksichtigt, die unmittelbar aus einer Fusion, einer Spaltung oder einer Umwandlung der Gesellschaft resultieren, die die Anteile hält oder die die Dividende zahlt).“

70.1

Änderungen. Art. 10 Abs. 3 Satz 1 wird durch das Änderungsprotokoll v. neu gefasst. Die Änderungen erschöpfen sich ganz überwiegend in einer schlichten Umformulierung. Als materielle Änderung im Vergleich zur Vorgängerfassung hervorzuheben ist aber etwa die Einfügung des Erfordernisses der Ansässigkeit des Nutzungsberechtigten (vgl. Rz. 36.1) im ande...

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