Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Vergleich mit OECD-MA

1.1

Erb. Art. 8 Abs. 2 findet weder im DBA 31/59, noch im OECD-Musterabkommen eine Entsprechung. Erb. Art. 8 Abs. 1 deckt sich mit Art. 8 OECD-MA 1966. Diese Vorschrift war bei den Verhandlungen zum Erb. DBA sehr umstritten. Die Bundesrepublik Deutschland war aber nicht bereit, auf eine Besteuerung der Erwerber ganz zu verzichten; nach deutschem Recht sind die inländischen Erwerber von Nachlassvermögen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unbeschränkt steuerpflichtig ohne Rücksicht darauf, wo der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Außerdem glaubte man auf deutscher Seite, Wohnsitzwechsel aus steuerlichen Gründen auf diese Weise unattraktiv machen zu können und damit „Maßnahmen gegen die ‚Steuerflucht‘ aus Deutschland zu treffen“. Das Nachbesteuerungsrecht erlaubt es der Bundesrepublik Deutschland nämlich, bei den steuerpflichtigen Erwerbern die Erbschaftsteuerlast auf das deutsche Niveau anzuheben, da die in der Schweiz erhobenen Nachlass- und Erbschaftsteuern lediglich auf die deutsche Erbschaftsteuer S. 4angerechnet werden. Man einigte sich schließlich darauf, dass der Bundesrepublik Deutschland zwar ein gewisses Nachbesteuerungsrecht eingeräumt wurde (Einzelheiten v...

Daten werden geladen...