Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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3. Besteuerungszuständigkeit
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Steuererklärung. Grundlage für die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer ist die Steuererklärung. Diese wird dem Steuerpflichtigen zugestellt. Sie ist von ihm wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Aufgrund der Steuererklärung setzt die Veranlagungsbehörde sodann die Besteuerungsgrundlagen (Steuerfaktoren) und den Steuerbetrag fest.
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Veranlagung. Die Veranlagung wird dem Steuerpflichtigen zugesandt (schriftlich eröffnet). In dem hierzu erforderlichen Steuerbescheid ist der Hinweis auf das Rechtsmittel der Einsprache aufzunehmen. Wird gegen den Steuerbescheid nicht Einsprache eingelegt, so wird er rechtskräftig. Rechtskräftige Veranlagungen können zuungunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn sich nachträglich Fehler herausstellen. Eine Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgt bei einer rechtskräftigen Veranlagung nur, wenn Revisionsgründe vorliegen.
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Besteuerungszuständigkeit. Die Besteuerungszuständigkeit weist ein vielfältiges Bild auf. In der Regel wird die Steuer von der gleichen Stelle festgesetzt, die auch die Veranlagung vornimmt. Die direkte Bundessteuer wird regelmäßig durch die kantonalen Steuerb...