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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Dr. Karl-Dieter WINGERT, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn, unter Mitarbeit von Klaus STROHNER, Rechtsanwalt, Köln

S. 4

Gesetzesmaterialien

Denkschrift der deutschen Bundesregierung

Zu Artikel 27

Dieser Artikel regelt in Übereinstimmung mit den Regelungen, die die Schweiz auch Frankreich und Großbritannien zugestanden hat, den Austausch von Informationen, die zur Durchführung des Abkommens erforderlich sind. Im bisherigen Abkommen war eine solche Bestimmung nicht enthalten. Einem weiterreichenden Informationsaustausch, wie er im OECD-Musterabkommen vorgesehen und wie er auch zwischen der Schweiz und den USA innerhalb gewisser Grenzen möglich ist, vermochte die schweizerische Seite nicht zuzustimmen.

Botschaft des Bundesrates der Schweiz an die Bundesversammlung

Artikel 27: Informationsaustausch

Nach Artikel 27 ist der Austausch (wie unter den Abkommen der Schweiz mit Frankreich und Großbritannien) auf diejenigen Informationen beschränkt, die für die richtige Durchführung des Abkommens nötig sind. Die damit eingegangene Verpflichtung geht nicht über das hinaus, was die Schweiz auch ohne derartige Klausel an Auskünften fü...

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