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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

g) Fremdfinanzierung

550

Zinsen auf verdecktem Eigenkapital. Zum steuerbaren Gewinn der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gehören auch die Schuldzinsen, die auf jenen Teil des Fremdkapitals entfallen, der wirtschaftlich als Eigenkapital anzusehen ist (Art. 65 DBG).

551

Drittvergleich. Die Regelung ist gegen eine übermäßige Fremdfinanzierung gerichtet, durch welche die dem klassischen schweizerischen Steuerrecht immanente wirtschaftliche Doppelbesteuerung ausgehöhlt wird. Ob und inwieweit Fremdkapital „wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt“, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Grundsätzlich gilt dabei der Drittvergleich. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen sich in dem Umfang gegenüber seinen Aktionären verschulden kann, als es dies aus eigener Kraft auch gegenüber fremden Dritten hätte tun können. Einzelheiten sind im Kreisschreiben Nr. 6 der ESTV vom enthalten.

552-555

Einstweilen frei.

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