Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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4.2. Frist für die Antragstellung
Die steuerpflichtige Person muss den Antrag auf ein Verständigungsverfahren gemäss Doppelbesteuerungs-Musterabkommen der OECD 2017 innert drei Jahren ab der ersten Mitteilung der Massnahme stellen, die zu einer Doppelbesteuerung führt.
Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz enthalten die dreijährige gesetzliche Frist. In einigen Abkommen wird jedoch keine oder eine andere Frist genannt. In jedem Fall ist es im Interesse der steuerpflichtigen Person, den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens so rasch wie möglich zu stellen.