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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Durchführung des Schuldenabzugs

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Ob und in welcher Höhe eine abziehbare Schuld besteht, richtet sich grundsätzlich nach innerstaatlichem Recht der Vertragsstaaten (vgl. oben Rz. 3 ff.). Die Höhe des bisher nicht ausgeglichenen Schuldenrestes kann daher ebenso wie die Bewertung des Steuerobjekts in den Vertragsstaaten verschieden hoch ausfallen. So kann sich beispielsweise eine mit einem Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schuld in der Bundesrepublik Deutschland für den Steuerpflichtigen günstiger auswirken, weil der Wert des Grundstücks in Deutschland niedriger angesetzt wird als in der Schweiz. Im Rahmen des Erb. Art. 9 Abs. 4 braucht die Schweiz im Beispielsfall die Rechnung mit dem in Deutschland festgestellten Wert nicht zu übernehmen. Sie stellt nach Anwendung der eigenen Rechtsregeln fest, ob noch ein Schuldenüberhang besteht, den sie gem. Erb. Art. 9 Abs. 4 ausgleichen muss.

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