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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Berechnung der Steuer

1021

Prozentualer Anteil der einfachen Steuer. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen nach dem gesetzlich festgelegten Steuertarif (= Gesamttarif der Kantonsteuer = einfache Steuer) bemessen. Die Kirchensteuer entspricht dabei einem prozentualen Anteil der einfachen Steuer oder aber einem Vielfachen davon.

1022

Andere Systeme. Daneben bestehen noch andere Systeme. Verlangt und erhoben wird die Kirchensteuer, je nach Kanton, von der kantonalen oder kommunalen Steuerverwaltung, der Staatskasse, der Kirchengemeinde, der Gemeinde.

1023-1025

Einstweilen frei.

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