Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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c) Berechnung der Steuer
1021
Prozentualer Anteil der einfachen Steuer. Die Kirchensteuer wird in den meisten Kantonen nach dem gesetzlich festgelegten Steuertarif (= Gesamttarif der Kantonsteuer = einfache Steuer) bemessen. Die Kirchensteuer entspricht dabei einem prozentualen Anteil der einfachen Steuer oder aber einem Vielfachen davon.
1022
Andere Systeme. Daneben bestehen noch andere Systeme. Verlangt und erhoben wird die Kirchensteuer, je nach Kanton, von der kantonalen oder kommunalen Steuerverwaltung, der Staatskasse, der Kirchengemeinde, der Gemeinde.
1023-1025
Einstweilen frei.