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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

e) Schuldenabzug

320

Ermittlung des Reinvermögens. Zur Ermittlung des der Besteuerung zugrunde zu legenden Reinvermögens (Art. 13 Abs. 1 StHG) sind vom Bruttobetrag der steuerpflichtigen Vermögenswerte die Schulden abzuziehen. Zurzeit gibt es bei Rentenverpflichtungen und bei Schulden, die gegenüber ausländischen Hypothekargläubigern eingegangen wurden, noch vereinzelte Ausnahmen von diesem Grundsatz.

321

Proportionaler Schuldenabzug. Ist der Steuerpflichtige nur mit einem Teil seines Vermögens im Kanton steuerpflichtig, so wird der Schuldenabzug nur im Verhältnis dieses Vermögensteils zum Gesamtvermögen zugelassen. Dieser sog. „proportionale Schuldenabzug“ gilt über das zwischenkantonale Verhältnis hinaus, vor allem auch dann, wenn Vermögen außerhalb der Schweiz gehalten wird.

322-325

Einstweilen frei.

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