Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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e) Schuldenabzug
320
Ermittlung des Reinvermögens. Zur Ermittlung des der Besteuerung zugrunde zu legenden Reinvermögens (Art. 13 Abs. 1 StHG) sind vom Bruttobetrag der steuerpflichtigen Vermögenswerte die Schulden abzuziehen. Zurzeit gibt es bei Rentenverpflichtungen und bei Schulden, die gegenüber ausländischen Hypothekargläubigern eingegangen wurden, noch vereinzelte Ausnahmen von diesem Grundsatz.
321
Proportionaler Schuldenabzug. Ist der Steuerpflichtige nur mit einem Teil seines Vermögens im Kanton steuerpflichtig, so wird der Schuldenabzug nur im Verhältnis dieses Vermögensteils zum Gesamtvermögen zugelassen. Dieser sog. „proportionale Schuldenabzug“ gilt über das zwischenkantonale Verhältnis hinaus, vor allem auch dann, wenn Vermögen außerhalb der Schweiz gehalten wird.
322-325
Einstweilen frei.