Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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I. Entstehungsgeschichte und Vergleich mit OECD-Musterabkommen
1
Vergleich mit DBA 1931/59. Das DBA 1931/59 enthielt eine dem Art. 1 vergleichbare Vorschrift, die allerdings der damaligen Diktion folgt. Sachlich ergeben sich Unterschiede, soweit nicht mehr an den Wohnsitz, sondern an die Ansässigkeit angeknüpft wird (vgl. hierzu die Kommentierung zu Art. 4 Anm. 1 ff.).
2
Vergleich mit OECD-MA 2014. Das DBA, dessen Grundlage das OECD-MA 1963 gewesen ist, dem es in erheblichem Umfang folgt, hat Art. 1 des OECD-MA 1963 wörtlich übernommen.
Wörtliche Übereinstimmung besteht - abgesehen von der Schreibweise „Vertragstaat“ - auch im Vergleich zu den Fassungen der OECD-MA 1977, 1992, 2003, 2005, 2008, 2010 und 2014.
3
Vergleich mit Art. 1 DE-VG. Art. 1 DE-VG weicht nicht von Art. 1 DBA ab.
4-10
Einstweilen frei.