Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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8. Die Berücksichtigung unternehmensinterner Liefer- und Leistungsbeziehungen
a) Überblick
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Bestandteile des Betriebsstättenergebnisses. Die für das Gesamtunternehmen im Liefer- und Leistungsaustausch mit Dritten entstandenen Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes den einzelnen Unternehmensteilen zuzuordnen. Dasjenige Ergebnis, das aus den Außenumsätzen einer Betriebsstätte (s. Rz. 311 ff.) und den von ihr verursachten (Außen-)Aufwendungen (s. Rz. 510 ff.) resultiert, kann als Betriebsstättenergebnis der doppelbesteuerungsrechtlichen Gewinnabgrenzung zugrunde gelegt werden, wenn Stammhaus und Betriebsstätte unabhängig voneinander am Wirtschaftsleben teilnehmen S. 149und gegenseitige Leistungsbeziehungen zwischen beiden nicht bestehen. Dieser Fall ist in der Praxis indessen relativ selten. In aller Regel pflegen beide Unternehmensteile in dem Sinne „arbeitsteilig“ dergestalt vorzugehen, dass der eine an den anderen fiktiv Lieferungen von Wirtschaftsgütern oder sonstige Leistungen erbringt, die alsdann von dem empfangenden Unternehmensteil verwertet werden oder zumindest dessen Geschäftstätigkeit zugut...