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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Wegfall der Grenzgängereigenschaft

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Wegfall der Grenzgängereigenschaft bei mehr als 60 Tagen beruflich bedingter Nichtrückkehr. Nach der Regelung des Art. 15a entfällt die Grenzgängereigenschaft nur dann, wenn die betreffenden Arbeitnehmer „aufgrund ihrer Arbeitsausübung“ an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren. Unter „Arbeitstagen“ sind die vereinbarten Arbeitstage zu verstehen , also — bei Fehlen abweichender Vereinbarungen — 365 Tage minus Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, gelten die tatsächlichen Arbeitstage als vereinbart. Urlaubs-und Krankheitstage sind keine Arbeitstage. Eine Reduzierung der 60-TageGrenze aufgrund einer Erkrankung sieht das DBA nicht vor. Sie werden zwar bei der Berechnung der proportionalen Kürzung der S. 41Nichtrückkehrtage bei Teilzeitbeschäftigten nicht abgezogen. Dies geschieht jedoch nur „aus Vereinfachungsgründen“. Bei den Nichtrückkehrtagen muss es sich um Tage berufsbedingter Nichtrückkehr an den Wohnort handeln. Maßgeblich ist die Anzahl der beruflich bedingten Übernachtungen oder der beruflich bedingten Nichtrückkehr bei Arbeitsunterbrechung von min...

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