Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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1. Abs. 5
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Einführung. Mit Art. 3 des Protokolls zur Änderung des DBA-Schweiz v. wurden Art. 26 die Abs. 5-7 neu hinzugefügt. Die Abs. 5-7 regeln das Schiedsverfahren, das sich an ein erfolgloses Verständigungsverfahren anschließt und zu einer Lösung führen muss. Das Schiedsverfahren orientiert sich an dem Schiedsverfahren der USA mit Deutschland bzw. mit der Schweiz.
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Konsultationsvereinbarung und Anwendung. Am wurde auf Basis von Art. 26 Abs. 3 eine Konsultationsvereinbarung veröffentlicht, mit Detailregelungen zum Schiedsverfahren. Die Konsultationsvereinbarung ist für alle Schiedsverfahren anwendbar, die nach dem Inkrafttreten des Protokolls v. eingeleitet wurden. Zur Kritik an dieser Konsultationsvereinbarung s. Rz. 125.
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Grundgedanke. Grundsätzlich dient das Verständigungsverfahren in Art. 26 der Vermeidung der Mehrfachbesteuerung insbesondere durch eine abkommenswidrige Besteuerung. Im Verständigungsverfahren selbst gibt es aber gerade keinen Einigungszwang, sodass eine Mehrfachbesteuerung nicht ausgeschlossen ist. Dies gilt für alle Konstellationen, selbst bei abkommenswidriger Besteuerung (s. Rz. 29). Abhilfe bringt das eing...