Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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3. Unternehmen eines Vertragsstaats
Literatur:
Debatin , Die Bilanzbündeltheorie im Spiegel des internationalen Steuerrechts, DB 1978, 2437; Krabbe , Personengesellschaften und Unternehmensgewinne nach dem DBA, IStR 2002, 145.
a) Anknüpfung an Ansässigkeit des Unternehmens
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„... eines Vertragstaates ...“
Ansässigkeit des Unternehmens. Der Ausdruck „Unternehmen eines Vertragstaates“ ist in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f des DBA definiert. Diese Definition gilt auch und insbesondere für die Anwendung des Art. 7. „Deutsches Unternehmen“ i.S. dieser Bestimmung ist ein Unternehmen hiernach dann, wenn es von einer in Deutschland ansässigen Person „betrieben wird“, wobei sich die Frage der Ansässigkeit des Betreibenden nach Art. 4 beantwortet. Das Gleiche gilt entsprechend für ein „schweizerisches Unternehmen“. Wird ein Unternehmen in diesem Sinne von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben, so ist es deshalb auch dann Unternehmen „dieses Vertragstaats“ i.S.d. Art. 7 Abs. 1, wenn die eigentliche unternehmerische Tätigkeit sich ausschließlich in dem anderen Vertragsstaat oder in Drittstaaten vollzieht.
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Betrieb des Unternehmens. „Betrieben“ wird ein Unte...