Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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I. Allgemeiner Zeitpunkt des Inkrafttretens (Abs. 1)
Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bern ausgetauscht werden.
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Darstellung des Verfahrensgangs. Art. 32 Abs. 1 erwähnt zwei Schritte des Verfahrens, durch welches das Abk. als völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Vertragstaaten wirksam wird: die Ratifikation und den Austausch der Ratifikationsurkunden.
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Ratifikation ist nach deutschem Verständnis der endgültige Abschluss des Vertrages durch den Bundespräsidenten als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, wozu er durch Bundesgesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG ermächtigt sein muss (zum Begriff der Ratifikation i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b WVK siehe Rz. 6). In diesem innerstaatlichen Verfahren sind die gesetzgebenden Körperschaften nicht zu einseitigen Änderungen des Vertragstextes berechtigt; etwa gewünschte Änderungen müssen neu verhandelt werden . Der Bundespräsident bestätigt mit der Ratifikation, dass Deutschland das Abk. als völkerrechtlich verbindlich annimmt .
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Austausch der Ratifikationsurkunden. Er ist in Art. 32 Abs. 1 ebenfalls erwähnt und bestimmt nach Art. 16 Buchst. a WVK den Zeitpunkt des Beginns...