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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

10. Überdachende Besteuerung

32

Karenzfrist bei Wegzug nach mindestens fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Art. 4 Abs. 4 betrifft Personen, die, ohne schweizerische Staatsangehörige zu sein, nach mindestens fünfjähriger unbeschränkter Steuerpflicht aus der Bundesrepublik in die Schweiz verzogen, in der Bundesrepublik jedoch nach wie vor als Arbeitnehmer tätig sind. Sie unterliegen nach Art. 4 Abs. 4 während einer Karenzfrist von fünf Jahren der (ggf. erweiterten) beschränkten Steuerpflicht, ohne sich auf die Begrenzung des deutschen Rechts zur Quellenbesteuerung nach dem Abkommen berufen zu können (überdachende Besteuerung, vgl. Art. 15 Rz. 32). Die Karenzzeit gilt nicht für schweizerische Staatsangehörige. In dieser Privilegierung der schweizerischen Staatsangehörigen liegt entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg kein Verstoß gegen das zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen (Einzelheiten s. Rz. 8; zu dem Abkommen Art. 1 Rz. 2 ff., Art. 15 Rz. 3). Die Karenzzeit gilt auch dann nicht, wenn die betreffende Person in die Schweiz verzogen ist, um „dort eine echte unselbständige“ Tätigkeit auszuüben (Art....

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