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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Allgemeine Auslegungsregel (Abs. 2)

„(2) Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das Abkommen gilt.“

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Auslegungsregel. Erb. Art. 3 Abs. 2 enthält eine allgemeine Auslegungsregel hinsichtlich der Bedeutung von Begriffen, die im Erb. DBA nicht ausdrücklich definiert sind. Unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenhang nichts anderes erfordert, wird hier hilfsweise auf die nach dem jeweils innerstaatlichen Steuerrecht verbindliche Bedeutung des nicht definierten Begriffs verwiesen. Ein praktischer Anwendungsfall für diese Regel ist z.B. bei dem in Erb. Art. 4 Abs. 2 Buchst. b und c verwendeten Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ gegeben. Eine andere Auslegung als im innerstaatlichen Recht kann aufgrund der unterschiedlichen Funktion und Zielsetzung der Vorschriften in den nationalen Steuergesetzen und im DBA geboten sein. Die nationalen Gesetze beschreiben den Steuertatbestand, während die Abkommensregelungen den Vertragsstaaten die bestehenden Steueransprüche zuweisen. E...

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