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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

f) Abkommensumgehung und Missbrauchsvermeidung

66

Umgehung des Abkommens. Steuerpflichtige sind grundsätzlich nicht daran gehindert, ihre steuerliche Verhältnisse so zu gestalten, wie es für sie am Günstigsten ist. Das gilt auch, soweit die Regelungen eines DBA anzuwenden sind. Gleichwohl ist nicht jede steuerliche Gestaltung, so konstruiert sie auch sein mag, hinzunehmen. Damit ist die Frage nach der Rechtsnatur nicht beantwortet, aufgrund deren derartige Konstruktionen nicht der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

67

In den Kommentierungen zum OECD-MA wird aus der allgemeinen Regel, dass eine künstliche, unangemessene Rechtsgestaltung nicht nach Maßgabe ihrer Form sondern nach ihrer Substanz zu beurteilen ist, der allgemeine völkerrechtliche Umgehungsvorbehalt hergeleitet. Auch wenn MK 7 ff. zu Art. 1 OECD-MA die Inanspruchnahme abkommensrechtlicher Regelungen aufgrund von künstlichen Gestaltungen missbilligen, reduziert sich dieser Grundsatz dahin, dass als Missbrauch das anzusehen ist, was die Vertragstaaten darunter verstehen. Das birgt die Gefahr von Auslegungs- und Subsumtionskonflikten in sich.

68

Missbrauch i.S.v. § 42 AO liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewäh...

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