Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2026
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8. Verfahren bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft
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Verfahren bei Beendigung der Grenzgängereigenschaft. Wenn der Arbeitnehmer wegen Überschreitung der 60-Tage-Grenze nicht mehr als Grenzgänger anzusehen ist, hat der Arbeitgeber die Tage der berufsbedingten Nichtrückkehr auf dem amtS. 61lich vorgeschriebenen Vordruck „Gre-3“ zu bescheinigen. Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt vorzulegen; das Betriebsstättenfinanzamt bestätigt die Vorlage mit einem Sichtvermerk. Der Arbeitgeber hat diese Bescheinigung und die Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Letzterer kann mit dieser Bescheinigung dem Wohnsitzfinanzamt gegenüber nachweisen, dass er nicht mehr Grenzgänger ist. Die jeweiligen Steuerverwaltungen und auch die Gerichte sind nicht an den Inhalt der Bescheinigung gebunden, sondern können weitere Ermittlungen anstellen. Deshalb kann es ratsam sein, zusätzlich zu der Bescheinigung weitere Nachweise — wie etwa Dienstpläne — vorweisen zu können. Der BFH als Revisionsgericht ist an die tatsächliche Würdigung der Bescheinigung bzw. anderer Nachweise durch das Finanzgericht gebunden. Dass diese Bescheinigung für den A...