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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung

2026

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Die direkte Postzustellung von Schriftstücken darf schliesslich nur erfolgen, wenn sich diese auf Steuerperioden beziehen, auf die das Amtshilfeübereinkommen anwendbar ist. Gemäss Artikel 28 Absatz 6 MAC gilt das Amtshilfeübereinkommen für die Schweiz grundsätzlich für Steuerperioden, die am oder später beginnen. Das Prinzip der Gegenseitigkeit verlangt allerdings, dass die MAC für die konkreten Steuerperioden auch im Partnerstaat anwendbar ist.

Zur Prüfung der erfassten Steuerperioden ist somit zwischen zwei Gruppen von Partnerstaaten zu unterscheiden.

3.3.1 Partnerstaaten, für welche die MAC vor dem in Kraft getreten ist

Für diese Gruppe von Partnerstaaten können Schriftstücke grundsätzlich für Steuerperioden, die am oder später beginnen, direkt auf dem Postweg zugestellt werden.

Ausnahme gemäss Artikel 28 Absatz 7 MAC: Für Schriftstücke betreffend Steuersachen im Zusammenhang mit vorsätzlichem Verhalten, welches nach Schweizer Strafrecht der strafrechtlichen Verfolgung unterliegt, ist die direkte Postzustellung bereits für Steuerperioden, die am od...

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