Flick/Wassermeyer/Kempermann
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Kommentar | Grundwerk inkl. 70. Ergänzungslieferung
2026
Print-ISBN: 978-3-504-26010-1
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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Artikel 31 [gegenstandslos] Land Berlin
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Schweizerischen Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine Erklärung abgibt.